Selbstbestimmung ist nie absolute Freiheit

Die SBI der SVP verspricht Selbstbestimmung – absolute Selbstbestimmung. Schön wär’s! Das könnte man im ersten Augenblick denken. Wer weiterdenkt, merkt bald, dass einem hier Sand in die Augen gestreut wird. Selbstbestimmung ist es immer nur für eine Mehrheit. DIE Mehrheit, die die SVP unter dem Namen VOLCH hinter sich zu wissen glaubt.
Die Stärke der Schweiz zeigt sich, laut der Präambel ihrer Verfassung, «am Wohl der Schwachen». Genau diesen Grundsatz stellt die SBI der SVP mit ihrem «alle Macht dem Volk und der Mehrheit» in Frage. Die Verfassungsgebenden hatten vor 150 Jahren und in der Revision 1999 bewusst und gezielt ein ausgeklügeltes System geschaffen, das die verschiedenen Gewalten (Gesetzgebung, Ausführende Gewalt, Gerichte), aber auch die Interessen der Stände (Kantone) und der Volksmehrheit sinnvoll auszugleichen versucht. Das Ergebnis nannte man bis vor ein paar Jahren dann «guteidgenössischen Kompromiss».
Diese ausgleichenden Mechanismen dienen auch dem verfassungsmässig geforderten Schutz der Schwachen und Minderheiten. Im blinden Eifer für scheinbare Selbstbestimmung werden diese auf dem Altar des sozialdarwinistischen Rechts des Stärkeren geopfert. Darum kann es nur ein deutliches NEIN zur SBI geben!
(Leserbrief, eingesandt 13.11.18)

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..